Was ist Mediation

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Damit dies geschehen kann, sind folgende Rahmenbedingungen zu erfüllen:

  • (Alle) Parteien müssen den Wunsch haben, das Problem einer tragfähigen Lösung zuzuführen. Dies erfordert absolute Freiwilligkeit und aktive Mitarbeit bei der Problemlösung, denn die Mediation geht davon aus, dass die betroffenen Parteien selbst und nur sie selbst die Lösung ihres Problems kennen.

  • Allerdings ist im Konflikt eine Lösung allein durch die streitbefangenen Parteien nicht möglich, da durch den Streit ihre Potentiale und Kompetenzen blockiert sind. Hierzu bietet die Mediation eine Lösung. Mit Hilfe eines kompetenten Dritten (Mediator) kann es gelingen, das Konfliktsystem zu durchbrechen und eine neue Sichtweise auf die Aspekte des Streits zu eröffnen.

  • Damit dies geschehen kann, stellt der Mediator für die Zeit der Regelungssuche (Suche nach Lösungen im Konflikt, die für alle Betroffenen aus ihrer jeweiligen Sicht ein Optimum darstellen) eine sichere Struktur zur Verfügung, die den Kommunikationsprozess zwischen den Parteien regelt und stabilisiert.

  • Dies geschieht auf folgende Weise: Der Mediator unterstützt jede einzelne Partei durch seine Allparteilichkeit, d. h. er nimmt jeden Vortragenden aufmerksam wahr und teilt ihm mit, was er verstanden hat, bzw. wird durch gezieltes Nachfragen solange der jeweiligen Partei seine Aufmerksamkeit schenken, bis er meint, die Argumente der Partei inhaltlich und in ihrer Intention verstanden zu haben. Dies kann in mehreren Stufen geschehen, damit die Balance zwischen den Parteien während des Verfahrens gewahrt bleibt. Die Allparteilichkeit bleibt auch gewahrt, wenn der Mediator erkennt, dass der Konflikt nicht auf Augenhöhe in diesem Verfahren besprochen werden kann, z. B. weil eine Partei Schwierigkeiten haben sollte ihre Argumente entsprechend ihrer Vorstellung vorzutragen. Hier greift er unterstützend ein, indem er durch Nachfragen versucht deren Argumente besser zu verdeutlichen und zu betonen (was ist der Partei wichtig).

  • Der Mediator macht selber keine Lösungsvorschläge, da wie oben erwähnt, das Mediationsverfahren davon ausgeht, dass die beste aller Lösungen allein bei den Parteien selber liegt. Deshalb unterstützt er sie in ihrem Bemühen (freiwillige aktive Mitarbeit) eigenverantwortlich, die für alle am Konflikt beteiligten Parteien aus ihrer jeweiligen Sicht optimale Lösung herbei zu führen. Durch diese Art oben beschriebene Art des Kommunizierens (Gespräch des Mediators mit einer Partei zur Klärung der jeweiligen Position und ihrer Bedeutung für die Partei im Beisein der anderen Partei(en)), werden die Parteien wieder an ihre Ressourcen herangeführt, so dass sie freier und distanzierter ihr Problem betrachten können. Dies ermöglicht dann auch im Laufe des Verfahrens ein aufmerksameres Zuhören bei der Argumentation der anderen Partei, was dazu führen kann, nicht nur seine eigene Sichtweise wahrzunehmen, sondern auch die Darstellung der Position und ihrer Intention der anderen Partei(en) aus deren Sicht zu verstehen.

  • Damit sich der Prozess der Regelungssuche dahin entwickelt, ist es wichtig, dass zwischen dem Mediator und den betroffenen Parteien ein absolutes Vertrauensverhältnis besteht. Ein Teil davon ist die Herstellung von Transparenz, d. h. jede Partei weiß zu jedem Zeitpunkt, was alle wissen. Des Weiteren ist von allen Seiten absolute Vertraulichkeit einzufordern, damit alle Befindlichkeiten unter allen Aspekten angesprochen werden, um das Ziel einer optimalen Regelung für jede Partei zu erreichen. Außerdem ist es absolut notwendig, dass alle relevanten Fakten auf den Tisch kommen. Falls erforderlich ist bei

Ob es am Ende für die Parteien wie angestrebt, zu einer tragfähigen Lösung kommt, liegt wie bereits erwähnt allein an den beteiligten Parteien, da sie entscheiden, ob die im Laufe des Verfahrens von ihnen mit Hilfe durch die Fragen des Mediators erarbeiteten Lösungsvorschläge ihre volle Zustimmung finden.

Der Mediator oder auch die jeweiligen Parteien können ein solches Verfahren ohne abschließende Regelung vorzeitig beenden, wenn erkennbar wird, dass z. B. eine der beteiligten Parteien nicht (mehr) an eine für alle aus deren jeweiligen Sicht optimalen Regelung mitarbeiten will (kann).

Wird eine für alle Beteiligten aus deren jeweiligen Sicht Regelung gefunden, wird diese Regelung schriftlich fixiert und von den beteiligten Parteien unterschrieben. Je nach Art und Umfang der getroffenen Regelung(en) können sie auch noch unter Zuhilfenahme von Fachberatern gesondert niedergelegt werden.

Der Vollzug der Regelungen kann ebenfalls vom Mediator begleitet werden und es kommt gegebenenfalls zu einer weiteren Mediation, falls es bei der Umsetzung der Regelung(en) neue Konflikte entstehen sollten.

Dipl.-Kfm. Jörg Klabunde
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsmediator
Andersenweg 6
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E-Mail: info@joerg-klabunde.de